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Satzung

 

Satzung der Interessengemeinschaft "smart Club Mecklenburg-Vorpommern alias Küstensmarties"

§1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen "smart Club Mecklenburg-Vorpommern" abgekürzt "smart Club MV" mit dem Beinamen "Küstensmarties". Der Sitz des Vereins ist 18055 Rostock, Schwaanerlandstraße 14 K, Mathias Jäkel 2. Anschrift der Interessensgemeinschaft ist die Wohnanschrift des Vorsitzenden der Clubleitung

§2 Zweck

Zweck der Interessengemeinschaft ist die Förderung und Ausübung des gemeinschaftlichen Fahrens aller Fahrzeugmodelle der SMART GmbH, ebenso die Förderung des Erfahrungsaustausches der Vereinsmitglieder untereinander und das Durchführen gemeinschaftlicher Smart-Treffen.

§3 Clubjahr

Der Smart Club MV nimmt seit dem 01.03.2006 seine Aktivitäten auf. Ein Clubjahr entspricht einem Kalenderjahr.

§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied der Interessengemeinschaft  kann jede natürliche  Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet die Clubleitung. Die Mitgliedschaft wird erworben durch die formlose Annahme der Clubleitung und durch Überweisung des Mitgliedsbeitrages für das laufende Clubjahr und dem somit gleichzeitigen Erwerb des Jahresausweises.

3. Die Mitgliedschaft endet immer zum 31. Dezember des Clubjahres und wird durch die Überweisung des Jahresbetrages automatisch um 1 Jahr verlängert.

4. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Clubinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss der Clubleitung aus der Interessengemeinschaft ausgeschlossen werden. Ein solcher Beschluss muss durch die Clubleitung mit qualifizierter 2/3 -Mehrheit gefasst werden.    Das betroffene Mitglied muss dann seinen Jahresausweis an die Clubleitung zurückgeben. Sein Beitrag für das laufende Clubjahr wird anteilsmäßig zurückerstattet.

5. Ein Mitglied dessen Mitgliedschaft beendet ist, hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Clubvermögen.

§5 Organe

Die Organe des Vereins sind:
1. Die Clubleitung und dessen Vorsitzender

2. Die Mitgliederversammlung

§6 Die Clubleitung

1. Die Clubleitung der Interessengemeinschaft besteht aus 3 natürlichen, gleichberechtigten Personen, die von den Clubmitgliedern gewählt werden. Die Clubleitung legt wiederum einen Vorsitzenden fest, der der Hauptansprechpartner der Interessensgemeinschaft ist. Die Clubleitung führt die Interessensgemeinschaft ehrenamtlich.

2. Die Clubleitung wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Verlässt ein Mitglied der Clubleitung die Interessensgemeinschaft, so wählt die Clubleitung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Clubleitungs-Mitgliedes.

§7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich am Jahresanfang statt. Es werden alle     Mitglieder von der Clubleitung per E-Mail Über das Datum und den Veranstaltungsort informiert.

2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. Besprechung des Jahresplanes, der durch die Clubleitung vorgeschlagen wird,
b. Wahl der Clubleitung
c. Sonstige Dinge, die die Interessensgemeinschaft angehen

3. Eine Mitgliederversammlung kann auch einberufen werden, wenn es in dringenden Fällen notwendig ist.

4. Es ist kein Protokoll für die Mitgliederversammlung erforderlich.

§8 Mitgliedsausweis

Gegen eine Mitgliedsbeitrag von 12 EUR erhält jede Person, die eine Mitgliedschaft anstrebt und berechtigt ist, Mitglied zu werden (siehe § 4) einen Mitgliedsausweis, der die Person, auf die der Ausweis ausgestellt ist, für das laufende Clubjahr als Clubmitglied des "smart Club MV" ausweist. Der Mitgliedsausweis ist ein Clubjahr gültig und ist nicht auf andere Personen Übertragbar. Es werden Name sowie die Anschrift des Clubmitgliedes auf dem Mitgliedsausweis erfasst.  Durch den Mitgliedsbeitrag werden Kosten getragen, wie z. B. Druck der Mitgliedsausweise und Aufkleber, Webhosting, Catering bei eventuellen Treffen. Alle Mitglieder werden Über die Kosten informiert, die durch die Einnahmen der Schutzgebühr getragen werden.

§9 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Über die Auflösung der Interessensgemeinschaft kann die Clubleitung mit einstimmigen Ergebnis befinden. Sollte eine Auflösung der Interessensgemeinschaft beschlossen werden, wird kein neues Clubjahr begonnen.

§10 Versicherung

Während eines Treffens sowie der An- und Abreise zu bzw. von einem Club-Event besteht kein Versicherungsschutz seitens des Clubs. Jeder Teilnehmer ist zur Versicherung selbst verpflichtet. Kein Mitglied und auch kein Mitglied der Clubleitung ist für Schäden, die während Aktivitäten des Clubs auftreten, haftbar gemacht werden. Das gilt auch nicht bei Hilfestellungen, wie sie z. B. bei "Schrauber Events" stattfinden. Jedes Mitglied handelt auf eigenes Risiko.


erstellt am  05.05.2006  von MJaekel  
letzte Aktualisierung  17.09.2006 von MJaekel   
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